Abrissprämie für alte Gebäude?

Das Bundesministerium erwägt nach Angaben der „Bild“-Zeitung die Einführung einer Abrissprämie. Damit solle verhindert werden, dass Einfamilienhäuser etwa aus den 70er Jahren im Zuge von Renovierungsauflagen teuer saniert werden. Mit der Prämie solle stattdessen der Neubau klimafreundlicher Eigenheime gefördert werden. Nach dem geplanten Energiekonzept der Bundesregierung sind Medienberichten zufolge strenge Sanierungsauflagen vorgesehen. Bis 2050 sollen alle Häuser so saniert werden, dass sie keine klimaschädlichen Gase mehr verursachen.

Kann ich den Abriss eines Hauses verhindern?

Das Verhindern eines Abrisses ist sehr schwierig. Nach den Bauordnungen der Bundesländer werden freistehende Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen unterteilt. Die Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 ist genehmigungsfrei. Bei aneinandergebauten Gebäuden ist die Beseitigung anzeigepflichtig (Frist = ein Monat vor Beginn). Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2 muss die Standsicherheit von einem Fachmann, z.B. Tragwerksplaner, Bauingenieur etc., bestätigt werden. Bei allen anderen Gebäudeklassen muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, die an das zu beseitigende Gebäude angebaut sind, bauaufsichtlich geprüft sein (§ 61 Abs. 3 der Sächsischen Bauordnung – SächsBO).

Andere Beseitigungen von Gebäuden sind genehmigungspflichtig. Zuständig sind hier die Bauordnungsämter der Landkreise oder großen Kreisstädte. Die Kosten für solch eine Genehmigung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungskostenverzeichnis der Länder.
Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, vor jedem geplanten Abriss von Gebäuden die Bauordnungsämter der Landkreise zu informieren und die Pflichtenlage nach dem jeweiligen Landesrecht abzufragen. Bei anzeigepflichtigen Beseitigungen muss der Nachweis der Standsicherheit von einem Bauingenieur oder Architekten mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt werden (§ 66 Abs. 2 SächsBO). Weiterhin empfiehlt es sich, vor jedem Gebäudeabriss, der sich in irgendeiner Weise auf andere Gebäude oder andere Grundstücke auswirken könnte, Architekten in die Planungen einzubeziehen.