Flugsicherung fordert Drohnen-Kennzeichnungspflicht

Drohne mit Actioncam. Foto: Don McCullough/CC BY 2.0

Immer häufiger sieht man spektakuläre Luftaufnahmen aus den Stadtzentren, von Sehenswürdigkeiten, Großveranstaltungen, verlassenen Liegenschaften, Gebäuden und Denkmalen – fotografiert oder gefilmt mit einem unbemannten Fluggerät, einer Drohne. So faszinierend diese Aufnahmen auch sind, so oft werden sie ohne entsprechende Genehmigung – also illegal gefertigt. Obwohl es zahlreiche Regeln im öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum für Hobbypiloten gibt, werden sie unwissend aber zum Großteil wissend missachtet.

Aus diesem Grund fordert die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine Kennzeichnungspflicht für private Drohnen, um am Himmel für Ordnung zu sorgen. Auslöser für diese Forderung war neben der drastisch zunehmenden Illegalfliegerei vor allem der jüngste Vorfall in Warschau, wo eine Lufthansamaschine beinahe mit einer Drohne kollidiert wäre. Nicht auszudenken, was hätte geschehen können, wenn das unbemannte Fluggerät in ein Triebwerk geraten wäre. Laut der DFS wird sich die Zahl der privaten Drohnen in den kommenden Jahren verzehnfachen. Und diese kommen dem Flugverkehr – trotz Verbotszone – immer näher.

Der technische Grundgedanke der DFS wäre ein möglicher Transponder wie bei Flugzeugen, der regelmäßig die Flugkennung sowie Daten über Richtung und Geschwindigkeit aussendet. Dieser könnte einen Hobbypiloten, der seine Drohne missbräuchlich nutzt, identifizieren und an weiteren Flugeinheiten hindern. Zudem sei denkbar, Verbotszonen in den Softwarelandkarten der Drohnen zu implementieren, die ein über- oder durchfliegen der verbotenen Gebiete unmöglich macht.

Drohen müssen in Sichtweite fliegen und dürfen eine Steighöhe von 100 Metern nicht überschreiten. Flughäfen in einem Umkreis von 1,5 Kilometern sind tabu, im größeren Umfeld von selbigen beträgt die maximal zulässige Steighöhe 30 Meter. Will der Drohnenpilot höher hinaus, muss dieser bei der Flugsicherung eine kostenpflichtige Genehmigung einholen. Die DFS erteilt beispielsweise an einem schönen Sommertag am ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin etwa 125 Genehmigungen – die Dunkelziffer der illegalen Aufstiege ist um ein Vielfaches höher. (aw)