Gedenkstätte Münchner Platz, Dresden

Foto: Wikimedia Commons/Andreas Praefcke/CC BY 3.0

Das zwischen 1902 und 1907 errichtete Gebäude, das als königlich-sächsisches Landgericht eröffnet wurde, diente in der Zeit des Nationalsozialismus, während der sowjetischen Besatzung und der DDR-Diktatur bis 1956 als Gericht, Gefängnis und zentrale Hinrichtungsstätte. Auf dem Hof des Gebäudekomplexes gab es eine Fallschwertmaschine, die der Vollstreckung von Todesstrafen diente. Insgesamt kamen hier mehr als 1.300 Menschen ums Leben. Etwa zwei Drittel der Opfer kamen aus dem Reichsprotektorat Böhmen und Mähren, da die Exekutionen der Sondergerichte Prag und Brünn hier durchgeführt wurden.

Am 15. Februar 1945 wurden beim Angriff auf Dresden Teile des Gebäudes durch Bomben beschädigt oder zerstört. Im Jahr 1957 übernahm die TH Dresden das Gebäude des Landgerichts am Münchner Platz. Werner Scheffel wurde beauftragt die künstlerische Gesamtkonzeption des Platzes zu entwickeln. Der ehemalige Hinrichtungshof mit den Todeszellen wurde 1959 „Antifaschistische Mahn- und Gedenkstätte“. Die bronzene Gruppenplastik von Arnd Wittig wurde 1962 installiert. Seit 1999 ist die Gedenkstätte Teil der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, die in der Stadt noch eine weitere Gedenkstätte an der Bautzner Straße mitfinanziert.

Gedenkstätte Münchner Platz, Dresden
Münchner Platz 3, 01187 Dresden
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