Kenntnisnachweis für Drohnen nun gesetzlich Pflicht

Fotomontage: rottenplaces/André Winternitz/DJI

Drohnen sind beeindruckende Technikkonstrukte, für jedermann erschwinglich und das Fliegen mit selbigen ist kinderleicht zu erlernen. Weil die Zahl der Verkäufe konsequent ansteigt, erhöhen sich auch die Gefahren durch den Flugbetrieb von Drohnen durch Hobbypiloten. Denn nicht jeder „Hobbypilot“ geht mit den Flugobjekten vorbildlich um, im Gegenteil. Die Vorfälle mit Drohnen hatten sich in den Vorjahren, aber vor allem in diesem Jahr extrem erhöht. Dazu gehörten Beinahe-Kollisionen mit Flugzeugen, Abstürze in Wohngebieten, auf Autobahnen und in verbotenen Bereichen. Die Dunkelziffer von illegalen Drohnen-Manövern ist vermutlich sehr hoch. Dies zeigen unzählbare Videos und Fotos von „Freizeitpiloten“, beispielsweise in den Sozialen Netzwerken oder auf gängigen Videoportalen.

Bei fern­gesteuerten Fluggeräten wie Drohnen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen „Flugmodellen“ und „unbe­mannten Luft­fahrts­ystemen“. Lange wurden neue Verordnungen und Gesetze diskutiert, seit dem 1. Oktober 2017 sind neue Verordnungen in Kraft getreten. Wer ab sofort Drohnen aufsteigen lässt, braucht dafür eine Art Führerschein. Dieser sogenannte Kenntnisnachweis gilt für alle größeren Fluggeräte ab zwei Kilogramm.

Aus einem Informationsblatt der BMVI. Bild: BMVI

Drohnenpiloten müssen nun nachweisen, dass sie die Geräte steuern können und die rechtlichen und meteorologischen Grundlagen für die Nutzung kennen. Befreit von dieser Ordnung sind Drohnenflüge auf Modellflugplätzen, denn hier gibt eine Aufsichtsperson. Hobbypiloten ab 16 Jahren erhalten den Nachweis nach Prüfung durch anerkannte Stellen. Die Lizenz gilt für fünf Jahre. Wer ohne entsprechenden Nachweis fliegt, dem drohen mehrere Hundert Euro Bußgeld.

Jede Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, benötigt ebenfalls seit dem 1. Oktober 2017 eine Kennzeichnung, dies kann etwa mit feuerfesten Plaketten oder Aluminiumaufklebern, die mit Name und Anschrift versehen sind, geschehen. Seit Anfang April gelten zudem weitere Verordnungen, die auch schon vorher „Gesetz“ waren. Flüge über Menschenansammlungen, An- und Abflugbereichen von Flughäfen, über Einsätze von Rettungskräften und Polizei gilt striktes Verbot. Drohen über 250 Gramm und alle, die Bilder und Videos aufnehmen können, dürfen nicht über Wohngrundstücke fliegen. Eine maximale Steighöhe von 100 Metern ist einzuhalten. Ausnahmen gelten für Modellfluggelände oder für gewerbliche Drohnenpiloten mit entsprechendem Kenntnisnachweis.

Drohnen-Führerschein auch online möglich

Über den Deutschen Modellflieger Verband (Download via Chip.de) können Sie online den Drohnen-Führerschein erwerben. Dort können Sie auch sämtliche Prüfungsfragen nach einer kostenlosen Registrierung einsehen. Nach Beantwortung der letzten Frage haben Sie dann die Möglichkeit, den sogenannten Drohnen Kenntnisnachweis als PDF-Dokument herunterzuladen. Dafür ist dann allerdings die Zahlung einer Gebühr in Höhe von 26,75 Euro fällig. Durchfallen kann übrigens niemand. Denn die Fragen werden so oft wiederholt, bis sie richtig beantwortet wurden. Investieren sollte man etwa eine Stunde Aufwand, bis der Drucker den Kenntnisnachweis ausspuckt.

In unserem Artikel „Drohnen – 50 Tipps für einen sicheren Umgang“ lesen Sie alles Wissenswerte rund um die richtige Anwendung mit den Flugobjekten.