Schloss Osterland (Wüstes Schloss)

Schloss Osterland bei Oschatz war wahrscheinlich eine spätromanisch-frühgotische Jagdpfalz, die 1211 (dendro) bis 1230 unter Markgraf Dietrich dem Bedrängten erbaut wurde und ab 1300 schon wieder verfiel, da sie keine eindeutige Nutzung mehr hatte. Die dreigeschossige Vierflügelanlage wurde über einem Bach errichtet und hatte die Form einer römischen Porticusvilla mit Eckrisaliten. Das bei Ausgrabungen 1901-1908 und 1991/1992 zeitweise freigelegte Quell- bzw. Wasserhaus im Innenhof gehört zu den schönsten Beispielen der europäischen Romanik.

Ein Zusammenhang dieser Anlage als Aufenthaltsort der Markgrafen von Meißen und der Ostmark mit der wichtigsten mittelalterlichen Gerichtsstätte der Mark Meißen, dem Thingplatz an der 1000-jährigen Gerichtslinde im benachbarten Collm, wo 1185 bis 1259 nachweisbar 15 Gerichtstage als so genanntes Landthing abgehalten wurden, die bis ins 14. Jahrhundert auch noch in Oschatz stattfanden, bietet sich an. Ein Lehnbrief für Wolfgang von Schleinitz aus dem Jahr 1501 dokumentiert Wiesen, Teiche, Dämme und Hölzer in der direkten Umgebung des damals „Altes Steinhaus“ genannten Objektes, die 1501 zum Lehensbesitz des um 1200 entstandenen Vogtshaus Oschatz gegenüber der Oschatzer Stadtkirche gehörten.

Der Name „Osterland“ im Zusammenhang mit den Ruinen vor den Toren der Stadt Oschatz geht auf schriftliche Erwähnungen aus dem frühen 18. Jahrhundert zurück. Bei der Erstellung eines geographischen Atlasses im Auftrag von August dem Starken nannte der Pfarrer und Geograph Adam Friedrich Zürner die Ruine wüstes Schloss Osterland. Man vermutet, dass zur damaligen Zeit diese Bezeichnung in der Bevölkerung vorherrschte. Eine Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1379 bezeichnet das Schloss als wüstes steynhuse. Hierbei ist zu beachten, dass das Wort „wüstes“ hier auch für verlassen stehen kann. In allen folgenden Urkunden aus den Jahren 1388 bis 1511 ist nicht mehr von „wüst“, sondern vom alten Steynhuze oder alden schlosse die Rede.

Quelle: Wikipedia

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Dokument erstellt am 30.08.2015
Letzte Änderung am 30.08.2015