Kultfaktor Drohnen – Rechte und Pflichten für Hobbypiloten

Früher waren es ferngesteuerte Boote, Autos, Schiffe, Flugzeuge oder Hubschrauber, heute sind es Drohnen, die das Herz eines Hobbypiloten höher schlagen lassen. Es gibt sie erst seit wenigen Jahren zu kaufen, sie haben schon jetzt einen Kultstatus und sind ein echtes Phänomen: Mini-Flugdrohnen, meistens gesteuert mit dem Smartphone und ausgestattet mit winzigen Kameras, verbreiten sich rasend schnell unter deutschen Nutzern. Schlichte Einsteigermodelle gibt es mittlerweile schon für weniger als 200 Euro, für professionellere, mit hochauflösenden Kameras und diversen Sicherheitsmodulen (Höhenmesser, Positionierung mittels GPS, Failsafe etc.) legt man schnell 1.500 Euro auf den Tisch, nach oben gibt es keine Grenzen.

Drohnen liefern nicht nur ein ultimatives Freizeitvergnügen, sie fertigen auch perfekte fotografische oder filmische Panoramen und Luftbilder. Gerne werden die kleinen Flugobjekte auch bei sportlichen Aktivitäten als Verfolgerkamera eingesetzt, beispielsweise bei Bike-Events und speziellen Outdoor-Unternehmungen. Auch in der Ruinenfilmerei werden Drohnen immer beliebter. Der Kreativität ist beim Fliegen mit einer Drohne keine Grenze gesetzt, doch es gibt bestimmte Regeln für die private Nutzung im öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum, sowie im privaten oder gewerblichen Einsatz. Seit dem 1. Juni 2015 gibt es neue Regelungen für den Einsatz der Mini-Flieger.

In jedem Fall gilt: Vor dem Aufstieg mit einer Drohne ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch eine Drohne verursacht werden, nicht ab – hier sollte eine Aufstockung geprüft werden. Es empfiehlt sich eine zusätzliche Versicherung für Modellflieger. Die Kosten für eine solche liegen (je nach Bestimmung ob Mitglied bei einem Modellflieger-Verein oder nicht) bei rund 50 bis 160 Euro pro Jahr. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es unterschiedliche Haftungskritierien gibt und sich die Deckungszahlungen nach Art des Nutzungszweckes und des abgeschlossenen Tarifes richtet.

Das Fliegen nahe Flughäfen, Flugstädten, in/über Wohngebieten, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Industrieanlagen und Anlagen zur Energieerzeugung, Katastrophengebieten, Unglücksorten, Autobahnen, Schienen und stark belebten Gebieten (Veranstaltungen, Konzerten etc.) ist tabu. Das Fliegen mit Drohnen ist nur im sogenannten unkontrollierten Luftrum ohne entsprechende Genehmigungen gestattet. Hier bieten sich ICAO-Karten (Luftfahrtkarten) an, die nach den Richtlinien der International Civil Aviation Organisation (ICAO) gestaltet sind. Der Drohenpilot kann hiermit überprüfen, ob er sich in einem unkontrollierten Luftraum befindet. Diese Zonen sind mit dem Buchstaben „G“ gekennzeichnet und enden in einer Höhe von 2.500 Fuß (762 Meter) über Grund. Die ICAO-Karten können nach einer vorherigen Registrierung bei der deutschen Luftsicherung (DFS) kostenlos eingesehen werden. Für Android-Smartphones gibt es dazu die App VFRnav.

Die Nutzung des Luftraums in Deutschland ist frei, solange eine Drohne das Gesamtgewicht von fünf Kilogramm nicht übersteigt und für rein private Zwecke ohne gewerbliche Interessen betrieben wird. Gewerblich wird es dann, wenn die Drohne Fotos oder Videos aufzeichnet und das Material dann verkauft wird. Dies gilt auch für den Upload auf Videoportale wie YouTube, wenn Werbung zum Video erlaubt wird. Hier erziehlt der Nutzer Einnahmen und geht somit einem gewerblichen Zweck nach. Grundsätzlich gilt: Bei rein privater Nutzung und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte von Personen benötigt man keine Genehmigung zum Flug. Drohnen mit einem Gewicht von fünf bis 25 Kilogramm sind meldepflichtig, in der Regel beim zuständigen Luftfahrtamt des jeweiligen Bundeslandes. Eine Genehmigung kostet beispielsweise in Nordrhein-Westfalen 250 Euro für zwei Jahre. Genehmigungen sind nur in dem Bundesland gültig, in dem diese erteilt wurde. Möchte man in einem anderen Bundesland aufsteigen, ist eine erneute, kostenpflichtige Genehmigung notwendig. Und: Die Aufstiegsregelungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich.

Aufnahmen, bei denen Personen eindeutig zu erkennen sind, sind ohne Genehmigung selbiger verboten. Das Überfliegen von Grundstücken dritter Personen (gilt auch für Grundstücke verlassener Bauwerke oder brachliegender Gelände) ist ebenfalls untersagt. Auch hier ist eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer einzuholen. Erlaubt ist das, was vom öffentlichen Grund aus Sicht des Drohnen-Piloten zu sehen ist. Auch das autonome Anfliegen von Zielen mit einer Drohne (z.B. Abfliegen von vorher programmierten GPS-Koordinaten) ist ohne Aufstiegsgenehmigung nicht zulässig. Das Fliegen, bei der eine Übertragung auf ein Tablet oder eine Datenbrille übertragen wird, ist zulässig. Hierbei handelt es sich um sogenannte First-Person-View-Flüge (FPV), bei der die Drohne aus der Kameraperspektive gesteuert wird. Dabei gilt nicht die Sichtweite der Übertragung des Kamerasignals, sondern die Sichtweite des menschlichen Auges auf die Drohne. Bei einer Videobrille ist also eine zweite Person zwingend notwendig, die eine frei Sicht auf das Flugobjekt hat.

Es muss gewährleistet werden, dass der Pilot jederzeit eingreifen kann. Und natürlich sind beschriebene Gesetze einzuhalten. Somit steht dem Flugspaß nichts im Wege. (aw)

Info: Drohnen sind unbemannte Flugzeuge oder Flugobjekte (umanned aerial vehicle, kurz: UAV.) So werden Luftfahrzeuge beschrieben, die ohne eine an Bord befindliche Besatzung, durch Computerunterstützung oder durch eine Bodenstation, über Fernsteuerung gesteuert und navigiert werden können. Im Hobbybereich fällt das Fliegen mit einer kameraunterstützten Drohne (auch Copter genannt) in die gleiche Bedeutung wie das private Fliegen mit Flugmodellen. Neu ist hier lediglich die einfache und schnell zu erlernende Steuerung. Handelsübliche Drohnen gibt es als Tricopter (3 Rotoren), Quadrocopter (4 Rotoren), Hexacopter (6 Rotoren) oder Octocoptern (8 Rotoren). Einsteiger beginnen üblicherweise mit einem Quadrocopter.

Hinweis: Alle in diesem Artikel aufgeführten Informationen dienen der groben Orientierung und sind ohne Gewähr. Bei Informationen zu Flugrecht und Flughöhen gibt es häufig Änderungen oder neue Regelungen.

Interessante Links

Deutsche Modellsport Organisation (DMO)
Deutscher Modellflieger Verband (DMFV)
Drohnen-Forum.de
Drohnenflieger Netzwerk (DFN)
Modellflugsportverband Deutschland (MFSD)