VEB Feintuch Finsterwalde

Der Standort der Feintuchwerke gilt als einer der bedeutensten der Tuchindustrie in der Lausitz. 1886 errichtete man die Gebäude der koswigschen Tuchfabrik und betrieb diese als Tuchfabrik F.F. Koswig. Letzte Werkteile waren 1913 fertiggestellt. Am Standort wurden hochwertige Tuche gefertigt, die neben der Republik auch ins Ausland verkauft wurden. Ab 1913 waren im Werk mehr als 700 Facharbeiter angestellt. Das Werk entwickelte sich in den Folgejahren zur größten Volltuchweberei.

1945 wurde der Betrieb als VEB Feintuch Finsterwalde weitergefuhrt. Nach der Übernahme selbiger durch die Treuhandanstalt folgte bald die Stilllegung der Produktion mit der Folge der Arbeitslosigkeit für zahlreiche TextilarbeiterInnen. 1992 schloss man die Tore des Werks, das Inventar wurde zu großen Teilen ins Ausland verkauft und die Gebaude ihrem Schicksal uberlassen. Im Vorhof des Werks befindet sich heute eine Photovoltaikanlage. Teile der noch verbliebenen Relikte (Pförtnerhaus, Kontorgebäude, Webereigebäude, Sozialgebäude mit Erweiterung, Schmiede und Pferdestall mit Werksbahndurchfahrt sowie das Industriegleis (teilweise)) stehen heute unter Denkmalschutz.

Die Substanz hat allerdings in den vergangenen Jahren extrem gelitten. Neben Bränden und Plünderungen sind die Ruinen ein beliebter und gefährlicher Spielplatz für Einheimische. Polizei und Ordnungsamt müssen immer wieder „Unbefugte“ des Geländes verweisen.

Nach der Wende geriet die Tuchproduktion und die damit verbundene Geschichte immer mehr in Vergessenheit. Man beschränkte sich bei der Erwähnung der Traditionen fortlaufend auf die „Sängertradition“, ganz zum Nachteil der noch immer stolzen Brache. Fur das Gelände der einstigen Tuchfabrik plant man eine Art „Brandenburger Woodstock“, wo Festivals und Kunstausstellungen stattfinden sollen. Was bis dahin bleibt, sind Verfall, Staub und Geschichten.

Quelle: Lausitzer Rundschau, Wikipedia, HTWK Leipzig, privat

Dokumenten Information
Copyright © rottenplaces 2015
Dokument erstellt am 26.06.2015
Letzte Änderung am 26.06.2015