Denkmalareal Sayner Hütte (1/2021)

Bendorf (aw). Ab 1778 wurden auf dem Gelände der Sayner Hütte zwei Hochöfen, vier große und ein kleiner Hammer errichtet. 1802 fällt die Hütte als Landesdomäne an das Herzogtum Nassau. Von 1815 bis 1865 war die Sayner Hütte in preußischem Besitz. Sie war, neben der Königlich Preußischen Eisengießerei in Berlin und der Eisengießerei in Gleiwitz, die dritte bedeutende Hütte, die Eisenkunstguss herstellte.

Die Hütte bestand aus dem Hüttengebäude mit zwei Hochöfen, dem Formhaus, einem Hammergebäude mit zwei Hämmern und Frischfeuern, einem zweiten Hammergebäude mit einem dritten Hammer und Reckhammer, verschiedenen Lagergebäuden und einem Wohnhaus. Ungefähr einen Kilometer oberhalb der Sayner Hütte stand der Oberhammer mit zwei Frischfeuern. Alle Hämmer wurden vom Wasser des Saynbachs angetrieben. Da die gesamte Anlage am Hang des Burgberges stand, konnten die Hochöfen ohne Aufzug von oben beschickt werden. 1796 wurde Anselm Lossen Leiter der Hütte. Unter der Leitung des Oberhüttenbauinspektors Franz Moritz ab 1815 wurden hauptsächlich Baueisen und Geschütze für die preußischen Festungen in der Rheinprovinz hergestellt.

Im Dezember 1818 übernahm Carl Ludwig Althans (1788–1864) die Leitung der Hütte, und begann mit der Kunstgussproduktion. In der Folgezeit wurden weitere Umbauten und Erweiterungen vorgenommen. So wurde 1818 ein Lehmformhaus errichtet und 1824 entstand am rechten Ufer des Saynbachs ein Kanonenbohrwerk. Zwischen 1828 und 1830 wurde die neue Gießhalle mit einem Hochofen gebaut, die heute noch erhalten ist. Es war der erste Industriehallenbau mit einer tragenden Gusseisenkonstruktion. 1864 wurde in der Nähe des Rheins die Mülhofener Hütte gebaut.

1865 wurden die Sayner Hütte, die Mülhofener Hütte und die Erzgruben in Horhausen an Alfred Krupp verkauft. 1870 wurde auf dem Gelände der Sayner Hütte noch eine neue Produktionshalle gebaut, jedoch ließ Krupp die Mülhofener Hütte um drei Hochöfen erweitern und legte den Sayner Hochofen 1878 still. 1926 wurde der Betrieb der Sayner Hütte eingestellt und so gelangten 1927 alle Gebäude in den Besitz der Stadt Bendorf.

1976 kaufte die Heinrich Strüder AG die bereits zum Abriss freigegebenen Gebäude und erhielt sie als Baudenkmal. Am 23. Dezember 2004 erwarb die Stadt Bendorf das Hüttengelände. Zusammen mit dem Freundeskreis Sayner Hütte e.V. werden Pläne für eine neue Nutzung erarbeitet. 2010 zeichnete die Bundesingenieurkammer die Sayner Hütte als Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland aus.

Anfang 2011 einigten sich drei Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz darauf, mit 3,8 Mio. Euro die Erhaltung und den Betrieb des Denkmals zu unterstützen. Bis zum Jahre 2014 wurde die Sayner Hütte auf vorbildliche Weise saniert. Die Sayner Hütte ist ein geschütztes Kulturdenkmal nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) und in der Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz eingetragen. Das Land Rheinland-Pfalz hat 2012 zusätzlich die Aufnahme in die nationale Tentativliste beantragt, damit die Sayner Hütte als UNESCO-Welterbe eingetragen werden kann. Des Weiteren ist die Sayner Hütte ein geschütztes Kulturgut nach der Haager Konvention und mit dem blau-weißen Schutzzeichen gekennzeichnet.

Mehr Informationen uner www.saynerhuette.org